Für die Klausur werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. (Insbesondere Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, BGB, HGB). Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Zugelassen ist auch ein nicht programmierbarer Taschenrechner.