Hochschule München

HM Business School (FK 10)

Modulbeschreibung

Stand: WiSe 2024

Name Kolloquium zum Praktikum
Katalog-Nummer FK 10#BABW#4.1.2
Zugehörigkeit zu Curriculum
Bachelor Betriebswirtschaft | 4.1.2 | 1 Leistungspunkte
Modulverantwortung
Herrmann, Jessica
Lehrende
Prüfung(en)
Lehr- und Lernform(en)
Lehrveranstaltung | 1 SWS | S - wird nicht angeboten
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
Voraussetzungen
60 LP aus den ersten drei Studiensemestern laut Studienplan, entsprechend § 3 SPO
Verwendbarkeit
Die erfolgreiche Absolvierung des Moduls 4.1.2 ist u.a. Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit.
Inhalt / Lernziele

Lernziele / Kompetenzen / Inhalte:

Im Rahmen des Seminars 4.1.2 werden die im Praktikum (Modul 4.1.1) erworbenen Kompetenzen reflektiert. 

Lernziele: 

  • Die Studierenden sind in der Lage, die Kompetenzen, die sie im Rahmen des Moduls 4.1.1 erworben haben, zu reflektieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage die Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Theorie im Studium und Praxis im Rahmen des Praktikums zu erkennen und zu reflektieren. 
  • Die Studierenden können ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse im Praktikum anwenden. 

 

Anrechnung nach § 5 ASPO

Im Rahmen des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft wird von der Studien- und Prüfungsordnung im 4. Fachsemester die Ableistung eines mindestens 18 Wochen zusammenhängenden praktischen Studiensemesters in Vollzeit gefordert. Urlaubstage, Krankheitstage oder sonstige Freistellungen während des Praktikums müssen nachgeholt werden. Bei erfolgreicher Beendigung der Praxistätigkeit werden dem Studierenden 25 LP/ECTS angerechnet. Für das Modul 4.1.2 wird ein LP/ECTS erworben. Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einer praxisbegleitenden Lehrveranstaltung der Wahlpflichtmodulgruppe Sozial- und Persönlichkeitskompetenz (Modul 4.2) mit Erbringung eines Leistungsnachweises erforderlich, der bei erfolgreicher Ablegung mit 4 LP/ECTS bewertet wird. Somit werden für das praktische Studiensemester 30 LP/ECTS erbracht.

Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbenen Kenntnissen, zu denen eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit rechnet, wird in § 5 ASPO geregelt und ist mittels Antragsformular schriftlich beim Praktikantenbeauftragten der Fakultät zu beantragen und formal von der Prüfungskommission zu beschließen.

 Zusätzlich dazu gilt:

  1. Das praktische Studiensemester dient dazu, die in den Lehrveranstaltungen an der Hochschule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Unternehmenspraxis anzuwenden und zu vertiefen.
  2. Es erfolgt keine Anrechnung einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester. Die Anrechnung einer dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit nach einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester ist möglich, sofern Gleichwertigkeit mit dem Ausbildungsplan des praktischen Studiensemesters gegeben ist.
  3. Eine Anrechnung als Praktikum ist generell unzulässig, wenn der/die Studierende an der Hochschule München im Bachelorstudiengang in einem Theoriesemester eingeschrieben ist und zugleich neben dem Bachelorstudium einer Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags (z.B. Werkstudententätigkeit) nachgeht. Dies liegt darin begründet, dass es sich nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang handelt. Hierüber werden die Studierenden auch in der Einführungsveranstaltung zum Praktikum informiert.
  4. Zu jedem Praktikumsverhältnis ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages vorgeschrieben, in dem Dauer, Einsatz sowie Ausbildungsziele festgelegt sind. Der Praktikumsvertrag ist vor Aufnahme des Praktikums vom Praktikantenbeauftragten im Rahmen seiner Sprechstunde zu genehmigen.
  5. Jede/r Praktikant/in muss einen umfassenden Praktikumsbericht über seine/ihre praktische Tätigkeit erstellen. Dieser Bericht sowie die Inhalte des Praktikums werden durch eine/n Praktikumsbetreuer/in der HMBS bewertet. Der/Die Praktikant/in wird von einer Professorin bzw. einem Professor oder einem akademischen Mitglied des Praktikumsteams der HMBS persönlich betreut. Dabei erfolgt in der Regel auch ein Besuch am Arbeitsplatz durch die betreuende Person. Hier werden Gespräche mit dem/der Praktikanten/in sowie den Ausbildern/innen geführt und die Ergebnisse protokolliert.
  6. Die erfolgreiche Ableistung eines den formellen und materiellen Vorschriften des Studienplanes entsprechenden praktischen Studiensemesters geht allen von Studierenden eingegangen vertraglichen Vereinbarungen mit Arbeitgebern vor, die keinesfalls dazu führen dürfen, dass z.B. aus finanziellen Gründen hier auf eine Ableistung des praktischen Studiensemesters verzichtet wird.
  7. Die Bewertung des Praktikumsberichts erfolgt durch "bestanden" oder "nicht bestanden".