Hochschule München

HM Business School (FK 10)

Modulbeschreibung

Stand: WiSe 2023

Name Wirtschaftsprivatrecht II
Katalog-Nummer FK 10#BAUF#BU12
Zugehörigkeit zu Curriculum
Bachelor Betriebswirtschaft und Unternehmensführung (BAUF) | BU12 | 5 Leistungspunkte
Modulverantwortung
Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
Steinicke, Steffen (Prof. Dr.)
Lehrende
Braun, Michaela (LB)
Prüfung(en)
Prüfungsform: schrP
Detailangaben: Dauer: 60 min
Hildsmittel:
Prüfende: Braun, Michaela (LB) , Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
Lehr- und Lernform(en)
Vorlesung | 4 SWS | SU - 1 Angebot(e)
Übung | 0 SWS | Ü - wird nicht angeboten
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
Voraussetzungen
Verwendbarkeit
Inhalt / Lernziele

Inhalte: Sachenrecht

> Vertiefung des Abstraktionsgrundsatzes, Definitionen und Abgrenzungen.

> Sicherung von Geld- und Warenkreditgebern durch Real- und Personalsicherheiten.

> Abtretung, wirtschaftliche Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten.

> Eigentumsvorbehalt, Gestaltung und Gefahren sowie deren Lösungen.

> Anwartschaftsrechte, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung.

> Sicherungsübereignung und Abgrenzung zum Pfandrecht.

> Gutgläubiger Erwerb im BGB.

> Immobiliarsicherheiten, Arten, Umfang, Haftungsfragen, Haftungsfolgen.

> Bürgschaften, Schuldbeitritt, Schuldübernahme – Abgrenzung und Gestaltung.

> Sicherungsabrede, Bedeutung und Gestaltungsmöglichkeiten.

> Konkurrierende Sicherheiten und Folgen.

> Erscheinungsformen der Sittenwidrigkeit im Kreditsicherungsrecht und deren Folgen.

> Höchstrichterliche Rechtsprechung.


Ziele / Kompetenzen:

Nach Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage:

> Fachkompetenz: Auf Grundlage des Moduls Wirtschaftsprivatrecht I erweiterte juristische Fragestellungen aus dem BGB – schwerpunktmäßig aus dem Sachenrecht – und Arbeitsrecht beurteilen zu können.

> Methodenkompetenz: Die betriebswirtschaftliche Relevanz spezifischer rechtlicher Sachverhalte zu erkennen und das Zusammenspiel von Betriebswirtschaft und Recht sowie die Verzahnung von Fragestellungen zu analysieren.

> Als Betriebswirt auch bei komplexeren rechtlichen Sachverhalten dem Rechtsexperten als fachkundiger Kommunikationspartner im Betrieb zur Verfügung zu stehen.

> Durch fundierte Kenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht, frühzeitig mögliche Probleme in Unternehmen zu erkennen und erste plausible Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

>  Selbstkompetenz: Sensibel und interessiert gegenüber aktuellen Rechtsentwicklungen mit betrieblicher Relevanz zu sein.