Stand: SoSe 2024
| Name | Wirtschaftsprivatrecht II | |
| Katalog-Nummer | FK 10#BAUF#BU12 | |
| Zugehörigkeit zu Curriculum | 
                    Bachelor Betriebswirtschaft und Unternehmensführung (BAUF) | BU12 | 5 Leistungspunkte
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| Modulverantwortung | 
                    Prof.Dr. Ingrid Huber-Jahn
                 
                    Prof. Dr. Steffen Steinicke
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| Lehrende | ||
| Prüfung(en) | Prüfungsform: schrP Detailangaben: Dauer: 60 min Hildsmittel:  
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                                LB Michaela Braun
                                                            , Prof. Dr. Steffen Steinicke
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| Lehr- und Lernform(en) | 
                        Vorlesung | 4 SWS | SU - wird nicht angeboten
                     
                        Übung | 0 SWS | Ü - wird nicht angeboten
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| Arbeitsaufwand | Präsenzzeit: 0 Stunden Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden | |
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                Voraussetzungen
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                Verwendbarkeit
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| Inhalt / Lernziele | Inhalte: Sachenrecht  > Vertiefung des Abstraktionsgrundsatzes, Definitionen
und Abgrenzungen.  > Sicherung von Geld- und Warenkreditgebern durch Real-
und Personalsicherheiten.  > Abtretung, wirtschaftliche Bedeutung und
Gestaltungsmöglichkeiten.  > Eigentumsvorbehalt, Gestaltung und Gefahren sowie
deren Lösungen.  > Anwartschaftsrechte, rechtliche und wirtschaftliche
Bedeutung.  > Sicherungsübereignung und Abgrenzung zum Pfandrecht.  > Gutgläubiger Erwerb im BGB.  > Immobiliarsicherheiten, Arten, Umfang,
Haftungsfragen, Haftungsfolgen.  > Bürgschaften, Schuldbeitritt, Schuldübernahme –
Abgrenzung und Gestaltung.  > Sicherungsabrede, Bedeutung und
Gestaltungsmöglichkeiten.  > Konkurrierende Sicherheiten und Folgen.  > Erscheinungsformen der Sittenwidrigkeit im
Kreditsicherungsrecht und deren Folgen.  > Höchstrichterliche Rechtsprechung.  Ziele / Kompetenzen:  Nach
Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage:  > Fachkompetenz: Auf Grundlage des Moduls
Wirtschaftsprivatrecht I erweiterte juristische Fragestellungen aus dem BGB – schwerpunktmäßig
aus dem Sachenrecht – und Arbeitsrecht beurteilen zu können. > Methodenkompetenz: Die
betriebswirtschaftliche Relevanz spezifischer rechtlicher Sachverhalte zu
erkennen und das Zusammenspiel von Betriebswirtschaft und Recht sowie die Verzahnung
von Fragestellungen zu analysieren. > Als Betriebswirt auch bei komplexeren
rechtlichen Sachverhalten dem Rechtsexperten als fachkundiger
Kommunikationspartner im Betrieb zur Verfügung zu stehen. > Durch fundierte Kenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht, frühzeitig mögliche Probleme in Unternehmen zu erkennen und erste plausible Lösungsvorschläge zu erarbeiten. > Selbstkompetenz: Sensibel und interessiert gegenüber aktuellen Rechtsentwicklungen mit betrieblicher Relevanz zu sein. | |