Stand: SoSe 2024
Name | Wirtschaftsprivatrecht II | |
Katalog-Nummer | FK 10#BAUF#BU12 | |
Zugehörigkeit zu Curriculum |
Bachelor Betriebswirtschaft und Unternehmensführung (BAUF) | BU12 | 5 Leistungspunkte
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Modulverantwortung |
Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
Steinicke, Steffen (Prof. Dr.)
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Lehrende | ||
Prüfung(en) |
Prüfungsform: schrP
Detailangaben: Dauer: 60 min
Hildsmittel:
Prüfende:
Braun, Michaela (LB)
, Steinicke, Steffen (Prof. Dr.)
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Lehr- und Lernform(en) |
Vorlesung | 4 SWS | SU - wird nicht angeboten
Übung | 0 SWS | Ü - wird nicht angeboten
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Arbeitsaufwand |
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
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Voraussetzungen
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Verwendbarkeit
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Inhalt / Lernziele |
Inhalte: Sachenrecht > Vertiefung des Abstraktionsgrundsatzes, Definitionen
und Abgrenzungen. > Sicherung von Geld- und Warenkreditgebern durch Real-
und Personalsicherheiten. > Abtretung, wirtschaftliche Bedeutung und
Gestaltungsmöglichkeiten. > Eigentumsvorbehalt, Gestaltung und Gefahren sowie
deren Lösungen. > Anwartschaftsrechte, rechtliche und wirtschaftliche
Bedeutung. > Sicherungsübereignung und Abgrenzung zum Pfandrecht. > Gutgläubiger Erwerb im BGB. > Immobiliarsicherheiten, Arten, Umfang,
Haftungsfragen, Haftungsfolgen. > Bürgschaften, Schuldbeitritt, Schuldübernahme –
Abgrenzung und Gestaltung. > Sicherungsabrede, Bedeutung und
Gestaltungsmöglichkeiten. > Konkurrierende Sicherheiten und Folgen. > Erscheinungsformen der Sittenwidrigkeit im
Kreditsicherungsrecht und deren Folgen. > Höchstrichterliche Rechtsprechung. Ziele / Kompetenzen: Nach
Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage: > Fachkompetenz: Auf Grundlage des Moduls
Wirtschaftsprivatrecht I erweiterte juristische Fragestellungen aus dem BGB – schwerpunktmäßig
aus dem Sachenrecht – und Arbeitsrecht beurteilen zu können. > Methodenkompetenz: Die
betriebswirtschaftliche Relevanz spezifischer rechtlicher Sachverhalte zu
erkennen und das Zusammenspiel von Betriebswirtschaft und Recht sowie die Verzahnung
von Fragestellungen zu analysieren. > Als Betriebswirt auch bei komplexeren
rechtlichen Sachverhalten dem Rechtsexperten als fachkundiger
Kommunikationspartner im Betrieb zur Verfügung zu stehen. > Durch fundierte Kenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht, frühzeitig mögliche Probleme in Unternehmen zu erkennen und erste plausible Lösungsvorschläge zu erarbeiten. > Selbstkompetenz: Sensibel und interessiert gegenüber aktuellen Rechtsentwicklungen mit betrieblicher Relevanz zu sein. |