Stand: SoSe 2024
| Name | Wirtschaftsprivatrecht I | |
| Katalog-Nummer | FK 10#BAUF#BU8 | |
| Zugehörigkeit zu Curriculum | 
                    Bachelor Betriebswirtschaft und Unternehmensführung (BAUF) | BU8 | 5 Leistungspunkte
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| Modulverantwortung | 
                    Prof.Dr. Ingrid Huber-Jahn
                 
                    Prof. Dr. Steffen Steinicke
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| Lehrende | 
                    Prof. Dr., LL.M. Henrike Weiden
                 
                    Prof. Dr. Susanne Wende
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| Prüfung(en) | Prüfungsform: schrP Detailangaben: 60 Min., Single Choice Hildsmittel: BGB, Beck-Texte im dtv 
                            Prüfende:
                                Prof. Dr., LL.M. Henrike Weiden
                                                            , Prof. Dr. Steffen Steinicke
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| Lehr- und Lernform(en) | 
                        Vorlesung | 4 SWS | SU - 1 Angebot(e)
                     
                        Übung | 0 SWS | Ü - wird nicht angeboten
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| Arbeitsaufwand | Präsenzzeit: 0 Stunden Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden | |
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                Voraussetzungen
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                Verwendbarkeit
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| Inhalt / Lernziele | Inhalte:  BGB, Allgemeiner Teil, §§ 1-
240 BGB > Grundbegriffe und
Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts. > Handlungs- und
Rechtsfähigkeit. > Rechtsobjekte und
Rechtssubjekte. > Willenserklärungen,
Realakte, Rechtsgeschäfte. > Stellvertretung. BGB, Schuldrecht, §§ 241 –
853 BGB > Schuldverhältnisse im
Allgemeinen und besonderen. > Leistungsstörungsrecht. > Allgemeine
Geschäftsbedingungen. > Deliktsrecht. Ausgesuchte Fragestellungen
aus dem Sachenrecht, §§ 854-1296 BGB > Eigentum und gutgläubiger
Erwerb, Eigentumserwerb. Ziele / Kompetenzen:  Nach
Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage:  > Fachkompetenz: Juristische
Fragestellungen aus den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts im betriebswirtschaftlichen
Kontext zu erarbeiten. > Erste Rechtsfälle zu beurteilen.  > Die Systematik des BGB‘s zu erkennen, um
Problemlösungen für eine Vielzahl von Fällen zu erarbeiten. > Die vermittelten Kenntnisse und
Fähigkeiten anhand praxisrelevanter Übungen und Fällen zu überprüfen. > Methodenkompetenz: Erste praktische
Fallprobleme zusammen mit den anderen Studienteilnehmern zu erörtern und zu
beurteilen. > Selbstkompetenz: Persönliche Eigenschaften wie Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit und die Bewertung von Entscheidungen unter ethischen Aspekten durch Gruppendiskussionen zu entwickeln. | |