Stand: SoSe 2023
Name | Mediation | |
Katalog-Nummer | FK 10#MOT#M5.6 | |
Zugehörigkeit zu Curriculum |
Master Betriebliche Steuerlehre (MOT) | M5A | 5 Leistungspunkte
Master Betriebliche Steuerlehre (MOT) | M5B | 5 Leistungspunkte
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Modulverantwortung |
Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
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Lehrende | ||
Prüfung(en) | ||
Lehr- und Lernform(en) |
| 4 SWS | SU - wird nicht angeboten
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Arbeitsaufwand |
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
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Voraussetzungen
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Verwendbarkeit
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Inhalt / Lernziele |
Inhalte Die Ausbildungsinhalte entsprechen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016. 10. Anwendungsfelder der Mediation, Abgrenzung zu alternativen Konfliktbeilegungsverfahren 11. Persönliche Kompetenz, Haltung, Rollen- und Selbstverständnis des Mediators 12. Allparteilichkeit, Neutralität, professionelle Distanz 13. Umgang mit Emotionen, schwierigen Situationen, Selbstreflexion, Macht und Fairness 14. Gesprächsführung und Kommunikationstechniken 15. Visualisierungs-, Moderationstechniken 16. Verhandlungskompetenz: Verhandlungsanalyse, -techniken, -führung 17. Mediationskompetenz: Tools, Do´s und Dont´s, Trennung der Sach- und Gefühlsebene Ziele / Kompetenzen Die Studierenden sind nach Absolvierung des ersten Teils des Moduls in der Lage Fachkompetenz:
Lehrformen: Seminaristischer Unterricht; Exkursion Fallbearbeitung und Fallstudien; Gruppenarbeiten; Praxisbeispiele; Diskussion und Moderation; Übungsaufgaben; Rollenspiele; Intervention und Supervision, Mediation Teilnahmevoraussetzungen: Keine Prüfungsformen: Modularbeit, Präsentation, Praktische Prüfung Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erreichen von mindestens Note 4,0 Verwendbarkeit des Moduls: Master „Betriebliche Steuerlehre“ Stellenwert der Note in der Endnote des Master (Masterzeugnis): 5 / 120 Sonstige Informationen:
Besonderheiten: Nach erfolgreichem Abschluss von Mediation I und Mediation II erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis über eine Ausbildung zum „Mediator“ gem. § 5 MediationsG. Möglichkeit der Weiterqualifizierung/Zertifizierung: Bei Nachweis einer eigens als Mediator oder Co-Mediator durchgeführten Mediation (entweder bereits während der Ausbildung oder innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung) mit anschließender Einzelsupervision (Datum, Ort, Name und Anschrift des Supervisors), wird von der HM ein Zertifikat über eine Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ gem. der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 ausgestellt. |