Stand: WiSe 2023
Name | Bilanzsteuerrecht II | |
Katalog-Nummer | FK 10#MOT#M11 | |
Zugehörigkeit zu Curriculum |
Master Betriebliche Steuerlehre (MOT) | M11 | 6 Leistungspunkte
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Modulverantwortung |
Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
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Lehrende |
Girlich, Gerhard (Prof. Dr.)
Edler, Franziska (LB)
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Prüfung(en) |
Prüfungsform: schrP
Detailangaben: 120 Minuten
Hildsmittel: Für die Klausur werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung
oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. (Insbesondere
Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, BGB, HGB). Die
Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der
Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und
Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Zugelassen ist auch ein nicht programmierbarer Taschenrechner.
Prüfende:
Girlich, Gerhard (Prof. Dr.)
, Huber-Jahn, Ingrid (Prof. Dr)
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Lehr- und Lernform(en) |
Vorlesung; Seminaristischer Unterricht, Exkursion Fallbearbeitung und Fallstudien, Diskussionen | 6 SWS | SU - 1 Angebot(e)
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Arbeitsaufwand |
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
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Voraussetzungen
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Verwendbarkeit
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Inhalt / Lernziele |
Inhalte 1.1. Beteiligungen und Erträge aus Beteiligungen 1.2. Umlaufvermögen 2.1. Rücklagen, Sonderposten mit Rücklageanteil 2.2. Rückstellungen 2.3. Bilanzänderungen, Betriebsprüfung, Bilanzzusammenhang und Kapitalangleichung 3. Forderungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Waren, 4. Verbindlichkeiten, Entnahmen, Einlagen 5. Wissenschaftliche Reflektion und Diskurs/ Forschungsaufgabe/ -projekt bzw. -diskussion Bi-lanzsteuerrecht II Analyse und Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion, Gesetzesänderungen/-entwürfe/-vorhaben anhand von ausgewählten Bereichen im Bilanzsteuerrecht II. Ziele / Kompetenzen Die Studierenden sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage Fachkompetenz:
Methodenkompetenz:
Sozialkompetenz:
Selbstkompetenz:
Lehrformen: Seminaristischer Unterricht, Exkursion Fallbearbeitung und Fallstudien, Diskussionen Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erreichen von mindestens Note 4,0 Verwendbarkeit des Moduls: Master „Betriebliche Steuerlehre“ Stellenwert der Note in der Endnote des Master (Masterzeugnis): 5 / 120 Sonstige Informationen: Siehe Literatur zu Modul 7
Weitere Literatur wird aufgrund der Aktualität der Unterlagen in der Vorlesung bekanntgegeben |