Stand: WiSe 2023
Name | Wirtschaftsprivatrecht | |
Katalog-Nummer | FK 10#RE#2.4 | |
Zugehörigkeit zu Curriculum |
Bachelor Betriebswirtschaft | 2.4 | 5 Leistungspunkte
|
|
Modulverantwortung |
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
|
|
Lehrende |
Holztrattner , Rudolf ( )
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
Wende, Susanne (Prof. Dr.)
Vollmershausen, Christiane (Prof. Dr.)
|
|
Prüfung(en) |
Prüfungsform: schrP
Detailangaben: 60 Min., MC
Hildsmittel: BGB, dtv-Ausgabe, vgl. Moodle für zulässige Markierungen und Einträge
Prüfende:
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
, Wende, Susanne (Prof. Dr.)
|
|
Lehr- und Lernform(en) |
| 4 SWS | SU - 4 Angebot(e)
|
|
Arbeitsaufwand |
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
|
|
Voraussetzungen
|
|
|
Verwendbarkeit
|
|
|
Inhalt / Lernziele |
Lernziele / Kompetenzen: Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die Grundzüge des deutschen Zivilrechts (insbesondere BGB) mit europarechtlichen Bezügen darstellen. Sie verstehen dadurch die rechtlichen Implikationen ihres betriebswirtschaftlichen Handelns. Sie üben nach einer Einführung in die juristische Methodenlehre die rechtliche Fallbearbeitung und lernen dadurch, typische juristische Fragestellungen zu erkennen und zu bearbeiten. Komplexe juristische Fälle können die Studierenden erkennen, analysieren und in den Grundzügen einer Lösung zuführen. Inhalte: Praxisorientierte Vermittlung folgender Inhalte: · Abgrenzung des Zivilrechts von anderen Rechtsgebieten · Einbettung des deutschen Zivilrechts in das Europarecht · Verfassungsmäßige Grundlagen · Rechtssubjekte und Rechtsobjekte · Abgrenzung Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Verschuldensfähigkeit · Willenserklärungen, Realakte, geschäftsähnliche Handlungen · Anfechtung · Zustandekommen, Inhalt, Beendigung von Rechtsgeschäften · Stellvertretung nach BGB und HGB, Voraussetzungen · Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen · Verbraucherverträge über digitale Produkte, Verbrauchsgüterkaufvertrag über Waren mit digitalen Elementen, Fernabsatz · Leistungsstörungen · Kaufvertrag und Gewährleistungsrecht · Unerlaubte Handlungen · Sachenrecht, insb. Eigentumsübertragung, mit Bezügen zum Bereicherungsrecht · Abstraktionsgrundsatz · Grundlegende und fallübergreifende Analyse und Herangehensweise in juristischen Fragestellungen
Eingesetzte Methoden der Rechtswissenschaft: · Methodik der Fallbearbeitung · Blended Learning · Fallstudien anhand aktueller Rechtsprechung · Bearbeitung von Übungsfällen
Lehr-und Lernmethoden: · Interaktiver Unterricht · Angeleitetes Selbststudium in elektronischer Lernplattform · Angebot vertiefender Inhalte in elektronischer Lernplattform
Literatur: · Führich, Wirtschaftsprivatrecht: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vahlen · Aunert-Micus, et al., Wirtschaftsprivatrecht, Vahlen · Köhler, BGB Allgemeiner Teil, C.H. Beck (Lehrbuch) · Brox, Walker, Allgemeiner Teil des BGB, Vahlen · Medicus, Petersen, Bügerliches Recht, Vahlen · Medicus / Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, C.H. Beck · Medicus/ Lorenz, Schuldrecht II, C.H. Beck · Medicus, Bürgerliches Recht, Vahlen · Schwab, Einfürung in das Zivilrecht, C.F. Müler · Grüneberg, BGB, C.H. Beck (Kommentar) · Hemmer, Wüst, Tyroller, Grundwissen BGB AT · Hemmer, Wüst, Tyroller, Schuldrecht AT · Hemmer, Wüst, Tyroller, Schuldrecht BT I · Kornblum, Schünemann, Privatrecht für den Bachelor: Multiple-choice-Aufgaben mit Lösungen, C.F. Müller Weitere aktuelle Literaturhinweise in elektronischer Lernplattform
*Hilfsmittel: Die Studierenden benutzen in der Prüfung nur das Bürgerliche Gesetzbuch (ausschließlich Beck-Texte im dtv). Darin sind nur folgende Markierungen und Anmerkungen zugelassen:
· Unterstreichungen in einer durchgehend einheitlichen Farbe oder durchgehend entweder mit Bleistift oder Kugelschreiber · Verweise auf andere gesetzliche Vorschriften: Eine Norm je Paragraph darf einschließlich des jeweiligen Gesetzeskürzels (zB „HGB“) am Rand notiert werden; auch insoweit darf nur einheitlich eine Farbe oder Bleistift bzw. Kugelschreiber verwendet werden · Zusätzlich eingefügte Wörter im Gesetzestext sind nicht zugelassen. · Durch eingeklebte Markierungszettel (nur eine Farbe ist zulässig) dürfen die o.g. Beschränkungen nicht umgangen werden; insbesondere dürfen auch auf diese Haftnotizen keine Wörter geschrieben werden. · Bei Verstößen prüft die Prüfungskommission auf Veranlassung der Dozenten/Prüfungsaufsicht, ob ein Fall von Unterschleif vorliegt, der die Note 5 für die Prüfung insgesamt rechtfertigt.
|