Hochschule München

HM Business School (FK 10)

Modulbeschreibung

Stand: SoSe 2025

Name Wirtschaftsprivatrecht
Katalog-Nummer FK 10#RE#2.4
Zugehörigkeit zu Curriculum
Bachelor Betriebswirtschaft | 2.4 | 5 Leistungspunkte
Modulverantwortung
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
Lehrende
Wende, Susanne (Prof. Dr.)
Vollmershausen, Christiane (Prof. Dr.)
Schillinger, Robert ( )
Prüfung(en)
Prüfungsform: schrP
Detailangaben: 60 Min., MC
Hildsmittel: BGB, dtv-Ausgabe, vgl. Moodle für zulässige Markierungen und Einträge
Prüfende: Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.) , Wende, Susanne (Prof. Dr.)
Lehr- und Lernform(en)
| 4 SWS | SU - 4 Angebot(e)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
Voraussetzungen
Verwendbarkeit
Inhalt / Lernziele

Lernziele / Kompetenzen: 

Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die Grundzüge des deutschen Zivilrechts (insbesondere BGB) mit europarechtlichen Bezügen darstellen. Sie verstehen dadurch die rechtlichen Implikationen ihres betriebswirtschaftlichen Handelns. Sie üben nach einer Einführung in die juristische Methodenlehre die rechtliche Fallbearbeitung und lernen dadurch, typische juristische Fragestellungen zu erkennen und zu bearbeiten. Komplexe juristische Fälle können die Studierenden erkennen, analysieren und in den Grundzügen einer Lösung zuführen. 

Inhalte:

Praxisorientierte Vermittlung folgender Inhalte: 

- Juristische Methodenlehre

- Vertragliche Schuldverhältnisse: 

     - Vertragsschluss 

     - Inhalt von Verträgen 

     - Vertragstypen 

     - Recht der Leistungsstörungen 

     - Gewährleistungsrecht

     - Beendigung von Verträgen

- Deliktsrecht

- Bereicherungsrecht

- Grundzüge des Sachenrechts

 

 

Eingesetzte Methoden der Rechtswissenschaft:

·       Methodik der Fallbearbeitung

·       Blended Learning

·       Fallstudien anhand aktueller Rechtsprechung

·       Bearbeitung von Übungsfällen

 

Lehr-und Lernmethoden: 

·       Interaktiver Unterricht

·       Angeleitetes Selbststudium in elektronischer Lernplattform

·       Angebot vertiefender Inhalte in elektronischer Lernplattform

 

Literatur:

·       Führich, Wirtschaftsprivatrecht: Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vahlen 

·       Aunert-Micus, et al., Wirtschaftsprivatrecht, Vahlen 

·       Köhler, BGB Allgemeiner Teil, C.H. Beck (Lehrbuch) 

·       Brox, Walker, Allgemeiner Teil des BGB, Vahlen 

·       Medicus, Petersen, Bügerliches Recht, Vahlen 

·       Medicus / Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, C.H. Beck 

·       Medicus/ Lorenz, Schuldrecht II, C.H. Beck 

·       Medicus, Bürgerliches Recht, Vahlen 

·       Schwab, Einfürung in das Zivilrecht, C.F. Müler 

·       Grüneberg, BGB, C.H. Beck (Kommentar) 

·       Hemmer, Wüst, Tyroller, Grundwissen BGB AT 

·       Hemmer, Wüst, Tyroller, Schuldrecht AT 

·       Hemmer, Wüst, Tyroller, Schuldrecht BT I 

·       Kornblum, Schünemann, Privatrecht für den Bachelor: Multiple-choice-Aufgaben mit Lösungen, C.F. Müller 

Weitere aktuelle Literaturhinweise in elektronischer Lernplattform

 

*Hilfsmittel:

Die Studierenden benutzen in der Prüfung nur das Bürgerliche Gesetzbuch (ausschließlich Beck-Texte im dtv). Darin sind nur folgende Markierungen und Anmerkungen zugelassen: 

 

·       Unterstreichungen in einer durchgehend einheitlichen Farbe oder durchgehend entweder mit Bleistift oder Kugelschreiber

·       Verweise auf andere gesetzliche Vorschriften: Eine Norm je Paragraph darf einschließlich des jeweiligen Gesetzeskürzels (zB „HGB“) am Rand notiert werden; auch insoweit darf nur einheitlich eine Farbe oder Bleistift bzw. Kugelschreiber verwendet werden

·       Zusätzlich eingefügte Wörter im Gesetzestext sind nicht zugelassen.

·       Durch eingeklebte Markierungszettel (nur eine Farbe ist zulässig) dürfen die o.g. Beschränkungen nicht umgangen werden; insbesondere dürfen auch auf diese Haftnotizen keine Wörter geschrieben werden.

·       Bei Verstößen prüft die Prüfungskommission auf Veranlassung der Dozenten/Prüfungsaufsicht, ob ein Fall von Unterschleif vorliegt, der die Note 5 für die Prüfung insgesamt rechtfertigt.