Hochschule München

HM Business School (FK 10)

Modulbeschreibung

Stand: SoSe 2025

Name Praktikum
Katalog-Nummer FK 10#BABW#4.1
Zugehörigkeit zu Curriculum
Bachelor Betriebswirtschaft | 4.1 | 25 Leistungspunkte
Modulverantwortung
Kleine, Jens (Prof. Dr.)
Lehrende
Prüfung(en)
Prüfungsform: ModA
Detailangaben:
Hildsmittel:
Prüfende: Nicht festgelegt
Lehr- und Lernform(en)
Praktikum | 0 SWS | Pra - wird nicht angeboten
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
Voraussetzungen
60 LP aus den ersten drei Studiensemestern entsprechend §3 SPO
Verwendbarkeit
Die erfolgreiche Absolvierung des Moduls 4.1 ist u.a. Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit.
Inhalt / Lernziele

Lernziele / Kompetenzen:

Das Praxissemester führt die Studierenden durch Mitarbeit und eigene Beobachtung in die Arbeitsweise der betriebswirtschaftlichen Arbeitsbereiche ein. Es informiert sie über die Arbeitsverfahren, Techniken und das soziale Umfeld des künftigen Berufsfeldes und gewährt Einblicke in die Zusammenhänge einzelner Geschäftsprozesse. Außerdem werden Informationen über zeitgemäße Arbeitstechniken zur Lösung anwendungsorientierter betriebswirtschaftlicher Aufgaben vermittelt. Die Studierenden sind in der Lage, den konkreten praktischen Betriebsalltag mit den erworbenen Kenntnissen aus dem Studium abzugleichen, kritisch zu hinterfragen und ggf. neue Ansätze zu entwickeln. Sie erlernen im Rahmen des Praktikums wichtige Fähigkeiten wie beispielsweise zur richtigen Interaktion mit Vorgesetzen, Kollegen/-innen und Kunden, zur Arbeit in Teams sowie zur Priorisierung und Strukturierung von Arbeitspaketen. Die Studierenden verbessern dadurch ihre Selbst- und Sozialkompetenz, sammeln praktische Arbeitserfahrung und erhalten außerdem wertvolle Einblicke in das Arbeitsumfeld eines potenziellen späteren Arbeitgebers.

 

Inhalte/Ausbildungsplan:

Dazu sollen die Studierenden in den beispielhaft angegebenen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden.

 

Ausbildung in Industriebetrieben

Logistik und Materialwirtschaft / Produktion

Marketing und Vertrieb, E-Commerce

Finanz- und Rechnungswesen/Controlling

Export und Außenhandel

Personalwesen / Organisation / IT / Servicemanagement

Allgemeine Geschäftsführung


Ausbildung in Handelsbetrieben

Logistik /Warenauszeichnung und Warenkalkulation

Marketing und Vertrieb, E-Commerce

Finanz- und Rechnungswesen/Controlling

Personalwesen / Organisation / IT / Servicemanagement

Allgemeine Geschäftsführung

Ausbildung in der Bank- und Versicherungswirtschaft

Kreditgeschäft / Organisation / IT / Personalwesen

Marketing und Vertrieb / Kundenberatung und -betreuung

Rechnungswesen / Controlling / Treasury / Anlageberatung und Wertpapiere / Asset Management

Firmenkundengeschäft / Privatkundengeschäft

Investment Banking / Kundenservice / Beschwerdemanagement / Schadensbearbeitung

Bearbeitung von Versicherungsfällen / Prüfung des Leistungsempfängers / Leistungsberechnung in einzelnen Versicherungssparten

Vermögensanlage

Asset Management

 

Ausbildung in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen

Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen / Bearbeitung von Steuer- und Revisionsfällen / Steuererklärungen

Interne Revision / betriebswirtschaftliche Analysen

Datev, SAP / Organisation / Unternehmensrating

Reporting / Betriebswirtschaftliche Beratung

 

Ausbildung in sonstigen Dienstleistungsbetrieben und öffentl. Verwaltung

Organisation / IT / Personalwesen

Marketing und Kundenbetreuung

Rechnungswesen und Controlling

Finanz- und Investitionsplanung

Servicemanagement / Projektmanagement

Research und Analysen / Berichtswesen und Dokumentation / Wirtschaftsförderung

 

Anrechnung nach § 5 ASPO

Im Rahmen des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft wird von der Studien- und Prüfungsordnung im 4. Fachsemester die Ableistung eines mindestens 18 Wochen zusammenhängenden praktischen Studiensemesters in Vollzeit gefordert. Urlaubstage, Krankheitstage oder sonstige Freistellungen während des Praktikums müssen nachgeholt werden. Bei erfolgreicher Beendigung der Praxistätigkeit werden dem Studierenden 25 ECTS angerechnet. Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einer praxisbegleitenden Lehrveranstaltung der Wahlpflichtmodulgruppe Sozial- und Persönlichkeits-kompetenz (Modul 4.2) mit Erbringung eines Leistungsnachweises erforderlich, der bei erfolgreicher Ablegung mit 5 ECTS bewertet wird. Somit werden für das praktische Studiensemester 30 ECTS erbracht.

Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbenen Kenntnissen, zu denen eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit rechnet, wird in § 5 ASPO geregelt und ist mittels Antragsformular schriftlich beim Praktikantenbeauftragten der Fakultät zu beantragen und von der Prüfungskommission zu beschließen.

 Zusätzlich dazu gilt:

  1. Das praktische Studiensemester dient dazu, die in den Lehrveranstaltungen an der Hochschule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Unternehmenspraxis anzuwenden und zu vertiefen.
  2. Es erfolgt keine Anrechnung einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester. Die Anrechnung einer dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit nach einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester ist möglich, sofern Gleichwertigkeit mit dem Ausbildungsplan des praktischen Studiensemesters gegeben ist.
  3. Eine Anrechnung als Praktikum ist generell unzulässig, wenn der/die Studierende an der Hochschule München im Bachelorstudiengang in einem Theoriesemester eingeschrieben ist und zugleich neben dem Bachelorstudium einer Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags (z.B. Werkstudententätigkeit) nachgeht. Dies liegt darin begründet, dass es sich nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang handelt. Hierüber werden die Studierenden auch in der Einführungsveranstaltung zum Praktikum informiert.
  4. Zu jedem Praktikumsverhältnis ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages vorgeschrieben, in dem Dauer, Einsatz sowie Ausbildungsziele festgelegt sind. Der Praktikumsvertrag ist vor Aufnahme des Praktikums vom Praktikantenbeauftragten zu genehmigen.
  5. Jede/r Praktikant/in muss einen umfassenden Bericht über seine/ihre praktische Tätigkeit erstellen. Dieser Bericht sowie die Inhalte des Praktikums werden durch eine/n Praktikumsbetreuer/in bewertet. Der/Die Praktikant/in wird von einer Professorin bzw. einem Professor der Fakultät persönlich betreut. Dabei erfolgt in der Regel auch ein Besuch am Arbeitsplatz durch den/die betreuende/n Professor/in. Hier werden Gespräche mit dem/der Praktikanten/in sowie den Ausbildern/innen geführt und die Ergebnisse protokolliert.
  6. Die erfolgreiche Ableistung eines den formellen und materiellen Vorschriften des Studienplanes entsprechenden praktischen Studiensemesters geht allen von Studierenden eingegangen vertraglichen Vereinbarungen mit Arbeitgebern vor, die keinesfalls dazu führen dürfen, dass z.B. aus finanziellen Gründen hier auf eine Ableistung des praktischen Studiensemesters verzichtet wird.