Stand: SoSe 2025
Name | Arbeitsrecht und Digitalisierung | |
Katalog-Nummer | FK 10#HR#M5.6 | |
Zugehörigkeit zu Curriculum |
Master Betriebswirtschaft | M5.6 | 5 Leistungspunkte
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Modulverantwortung |
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
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Lehrende | ||
Prüfung(en) |
Prüfungsform: ModA
Detailangaben: Modularbeit am Ende des Semesters. Vgl. Moodle für Einzelheiten.
Hildsmittel:
Prüfende:
Weiden, Henrike (Prof. Dr., LL.M.)
, Holzapfel, Robert
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Lehr- und Lernform(en) |
| 4 SWS | SU - wird nicht angeboten
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Arbeitsaufwand |
Präsenzzeit: 0 Stunden
Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung: 0 Stunden
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Voraussetzungen
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Verwendbarkeit
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Inhalt / Lernziele |
Besondere Profilförderung im Bereich von INTERNATIONAL und DIGITAL Lernziele / Kompetenzen: Die Studierenden wiederholen wichtige Grundlagen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Auf diese Weise erreichen alle TeilnehmerInnen einen einheitlichen Kenntnisstand, auf dessen Grundlage sie spezifische arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeiten. Sie übertragen Erlerntes auf unbekannte Fallgestaltungen insbesondere im Kontext der Digitalisierung und identifizieren anhand des erworbenen Wissens selbstständig weitere Fragen, für die sie eigene Lösungswege entwickeln. So sind sie nach Abschluss des Moduls in der Lage, in ihrem Arbeitsumfeld juristische Fallstricke zu erkennen und sachgerecht zu behandeln.
Inhaltsebene: Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Verständnis arbeitsrechtsspezifischer Themen Darüber hinaus können die Studierenden übergeordnete Grundsätze des Datenschutz- und des Persönlichkeitsrechts im Beschäftigungsumfeld sowie für die Digitalisierung spezifische, einschlägige europarechtliche Vorschriften identifizieren und anwenden.
Handlungsebene: Die Studierenden sind in der Lage, auf der Grundlage der erarbeiteten rechtlichen Grundlagen Arbeitsverhältnisse unter Einsatz digitaler Instrumente vorzubereiten, anzubahnen, einzugehen, zu unterhalten und abzuwickeln. Sie verstehen es, sich im vorgegebenen rechtlichen Rahmen zu bewegen, wenn sie sich neuer Technologien im Arbeitsumfeld bedienen. Den rechtlich unbedenklichen Umgang mit Daten beherrschen die Studierenden sowohl in Bezug auf personenbezogene Daten als auch hinsichtlich unternehmensbezogener Informationen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, CSR etc.). Insgesamt lernen die Studierenden, für die Berücksichtigung der rechtlichen Belange der Beteiligten beide Perspektiven einzunehmen: die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmersicht.
Lehr-und Lernmethoden: · interaktiver Unterricht, ggf. Gastvorträge - COIL mit einer Hochschule in Frankreich · angeleitetes Selbststudium unter Berücksichtigung unterschiedlicher Arten von Quellen · individuelles Coaching von Teams bei der Bearbeitung konkreter Fragestellungen - ggf. Exkursion - ggf. öffentliche Präsentation der Semesterergebnisse.
Literatur: Aktuelle Literaturhinweise in elektronischer Lernplattform |