Inhalte
1. Umwandlungsteuer1.1. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft.
1.2. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen.
1.3. Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.
1.4. Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder in eine andere Kapitalgesellschaft.
2. Internationales Steuerrecht2.1. Grundlagen
2.1.1. Begriff: „Internationales Steuerrecht“
2.1.2. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
2.1.3. Rechtstypenvergleich
2.1.4. Unionsrecht im internationalen Steuerrecht
2.2. Grenzüberschreitende Inbound-Aktivitäten im Nicht-DBA-Fall
2.2.1. Systematik der beschränkten Steuerpflicht
2.2.2. Einkunftsarten (§ 49 EStG)
2.2.3. Besonderheiten des Besteuerungsverfahrens
2.3. Grenzüberschreitende Outbound-Aktivitäten im Nicht-DBA-Fall
2.4. Systematik der unbeschränkten Steuerpflicht
2.5. Vermeidung der Doppelbesteuerung im Nicht-DBA-Fall
2.6. Grenzüberschreitende Aktivitäten im DBA-Fall
2.6.1. Die einzelnen abkommensrechtlichen Einkunftsarten
2.6.2. Besondere Vorschriften in einzelnen DBA
2.7. Verluste aus grenzüberschreitenden Aktivitäten
2.7.1. Verluste im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Inbound)
2.7.2. Verluste im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht (Outbound)
2.7.3. Vergebliche Aufwendungen bei Outbound-Investments
3. Hinzurechnungsbesteuerung3.1. Einführung
3.2. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.2.1. Grundstruktur der konventionellen Hinzurechnungsbesteuerung
3.2.2. Sonderfall der erweiterten (verschärften) Hinzurechnungsbesteuerung
3.3. Inlandsbeherrschung
3.4. Niedrige Besteuerung
3.5. Aktivitätskatalog (Einkünfte aus passivem Erwerb)
3.6. Gegenbeweismöglichkeit (Motivtest, § 8 Abs. 2 AStG)
3.7. Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.8. Belastungswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung
4. Besonderheiten bei Personen- und Kapitalgesellschaften4.1. Einführung Besonderheiten bei Personengesellschaften
4.2. Überführung/ Übertragung von Wirtschaftsgütern § 6 Abs. 3 und 5 EStG
4.3. Gründung einer Personengesellschaft
4.4. Eintritt in eine Personengesellschaft
4.5. Gesellschafterwechsel
4.6. Austritt aus einer Personengesellschaft
4.7. Sonderfälle (GmbH&CoKG; mitunternehmerische Betriebsaufspaltung; Zebragesellschaft)
5. Gewerbesteuer5.1. Gewerbesteuer
5.2. Vertiefung Steuergestaltung
5.3. Steuerplanungslehre
6. Wissenschaftliche Reflektion und Diskurs/ Forschungsaufgabe/ -projekt bzw. -diskussion zum Umwandlungsteuerrecht bzw. internationalen SteuerrechtAnalyse und Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion, Gesetzesänderungen/-entwürfe/-vorhaben anhand von ausgewählten Bereichen aus dem Umwandlungsteuerrecht oder internationalem Steuerrecht.
Ziele / Kompetenzen
Die Studierenden sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage
Fachkompetenz:
• Umfassende Kenntnisse über Umwandlungsteuer und dem internationalen Steuerrecht zu erlangen, die Abwehrmechanismen des Außensteuergesetztes zu analysieren und die Einflüsse der EuGH-Rechtsprechung auf grenzüberschreitenden Sachverhalt darzustellen.
• Anspruchsvolle, umwandlungsteuerliche Fallgestaltungen einschließlich der grenzüberschreitenden Sachverhalte materiell-rechtlich zu lösen und diese verfahrenstechnisch umzusetzen.
• Unternehmen fundiert und umfassend in umwandlungssteuerlichen und in grenzüberschreitenden Bereichen zu beraten und die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse abzuwickeln.
• Zwischen nationaler und internationaler Besteuerung zu differenzieren.
• Die Wirkungsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu zergliedern.
• Die Gewerbesteuer steuerdogmatisch zu bewerten, verstehen und interpretieren die Be-rechnung und Erhebung der Gewerbesteuer.
Methodenkompetenz:
• fundierte Optimierungsentscheidungen zu treffen.
• Die Wirkungsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu zergliedern.
• Aktuellen BMF Schreiben vertretene Verwaltungsauffassung mit der aktuellen Rechtspre-chung des BFH und mit den in der wissenschaftlichen Literatur vertretenen Auffassungen zu vergleichen, zu beurteilen und folgerichtige Schlüsse zu ziehen.
Sozialkompetenz:
• Die im Rahmen des Forschungsprojektes erarbeiteten Thesen in Gruppendiskussionen zu vertreten.
Selbstkompetenz:
• Werturteile zu fachlichen Fragestellungen abzuleiten und qualifizierte, ergebnisorientierte Schlussfolgerungen zu ziehen.
Lehrformen: Seminaristischer Unterricht; Exkursion
Fallbearbeitung und Fallstudien; Übungen, Exkursion
Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Erreichen von mindestens Note 4,0
Verwendbarkeit des Moduls: Master „Betriebliche Steuerlehre“
Stellenwert der Note in der Endnote des Master (Masterzeugnis): 5 / 120
Sonstige Informationen:
• Brähler, Gernot: Internationales Steuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung, aktuelle Auflage, Wiesbaden.
• Brähler, G. / Krenzin, A.: Umwandlungssteuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung, aktuelle Auflage, Wiesbaden.
• Eisgruber, T. et al.: Umwandlungssteuergesetz,
Kommentar, aktuelle Auflage, Herne.
• Goebel, S./Ungemach, M.: Praktiker-Kommentar, Umwandlung von Unternehmen, aktuelle Auflage, Weil im Schönbuch.
• Gotsch, D. et al.: Körperschaftsteuergesetz, aktuelle Auflage, München.
• Junge, B.: Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht, aktuelle Auflage, Herne.
• Kraft, G. et al.: Außensteuergesetz, aktuelle Auflage, München.
• Mössner, J./Seeger, S.: Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, aktuelle Auflage, Herne.
• Ott, H./Weber, W.: Fallsammlung Umwandlungssteuerrecht, aktuelle Auflage, Herne.
• Lehner, M. (Hrsg.): Doppelbesteuerungsab-kommen: DBA der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-men und Vermögen, aktuelle Auflage, München.
• Wilke, K. et al.: Fallsammlung Internationales Steuerrecht, aktuelle Auflage, Herne.
• Niehus, U./Wilke, H.: Die Besteuerung der
Kapitalgesellschaften, aktuelle Auflage, Stuttgart.
• Niehus, U./Wilke, H.: Die Besteuerung der Personengesellschaften, aktuelle Auflage, Stuttgart.
Weitere Literatur wird aufgrund der Aktualität der Unterlagen in der Vorlesung bekanntgegeben.