Lernziele /
Kompetenzen: 
Das Praxissemester führt die Studierenden durch Mitarbeit und
eigene Beobachtung in die Arbeitsweise der betriebswirtschaftlichen
Arbeitsbereiche ein. Es informiert sie über die Arbeitsverfahren, Techniken und
das soziale Umfeld des künftigen Berufsfeldes und gewährt Einblicke in die Zusammenhänge
einzelner Geschäftsprozesse. Außerdem werden Informationen über zeitgemäße
Arbeitstechniken zur Lösung anwendungsorientierter betriebswirtschaftlicher
Aufgaben vermittelt. Die Studierenden sind in der Lage, den konkreten
praktischen Betriebsalltag mit den erworbenen Kenntnissen aus dem Studium
abzugleichen, kritisch zu hinterfragen und ggf. neue Ansätze zu entwickeln. Sie
erlernen im Rahmen des Praktikums wichtige Fähigkeiten wie beispielsweise zur
richtigen Interaktion mit Vorgesetzen, Kollegen/-innen und Kunden, zur Arbeit
in Teams sowie zur Priorisierung und Strukturierung von Arbeitspaketen. Die
Studierenden verbessern dadurch ihre Selbst- und Sozialkompetenz, sammeln
praktische Arbeitserfahrung und erhalten außerdem wertvolle Einblicke in das
Arbeitsumfeld eines potenziellen späteren Arbeitgebers.
 
Inhalte/Ausbildungsplan:
Dazu sollen die Studierenden in den beispielhaft angegebenen
Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden.
 
Ausbildung
in Industriebetrieben
Logistik
und Materialwirtschaft / Produktion
Marketing
und Vertrieb, E-Commerce
Finanz-
und Rechnungswesen/Controlling
Export
und Außenhandel
Personalwesen
/ Organisation / IT / Servicemanagement
Allgemeine
Geschäftsführung 
Ausbildung
in Handelsbetrieben
Logistik /Warenauszeichnung und Warenkalkulation
Marketing und Vertrieb, E-Commerce 
Finanz- und Rechnungswesen/Controlling
Personalwesen / Organisation / IT / Servicemanagement
Allgemeine Geschäftsführung 
Ausbildung in der Bank- und Versicherungswirtschaft
Kreditgeschäft / Organisation / IT / Personalwesen
Marketing und Vertrieb / Kundenberatung und -betreuung
Rechnungswesen / Controlling / Treasury / Anlageberatung und
Wertpapiere / Asset Management
Firmenkundengeschäft / Privatkundengeschäft
Investment Banking / Kundenservice / Beschwerdemanagement /
Schadensbearbeitung
Bearbeitung
von Versicherungsfällen / Prüfung des Leistungsempfängers / Leistungsberechnung
in einzelnen Versicherungssparten
Vermögensanlage
Asset
Management
 
Ausbildung
in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen
Erstellen
von Handels- und Steuerbilanzen / Bearbeitung von Steuer- und Revisionsfällen /
Steuererklärungen
Interne
Revision / betriebswirtschaftliche Analysen
Datev,
SAP / Organisation / Unternehmensrating
Reporting
/ Betriebswirtschaftliche Beratung
 
Ausbildung
in sonstigen Dienstleistungsbetrieben und öffentl. Verwaltung
Organisation
/ IT / Personalwesen
Marketing
und Kundenbetreuung 
Rechnungswesen
und Controlling
Finanz-
und Investitionsplanung
Servicemanagement
/ Projektmanagement
Research
und Analysen / Berichtswesen und Dokumentation / Wirtschaftsförderung
 
Anrechnung nach § 5 ASPO 
Im
Rahmen des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft wird von der Studien- und
Prüfungsordnung im 4. Fachsemester die Ableistung eines mindestens 18 Wochen
zusammenhängenden praktischen Studiensemesters in Vollzeit gefordert.
Urlaubstage, Krankheitstage oder sonstige Freistellungen während des Praktikums
müssen nachgeholt werden. Bei erfolgreicher Beendigung der Praxistätigkeit
werden dem Studierenden 25 ECTS angerechnet. Zusätzlich ist die erfolgreiche
Teilnahme an einer praxisbegleitenden Lehrveranstaltung der
Wahlpflichtmodulgruppe Sozial- und Persönlichkeits-kompetenz (Modul 4.2) mit
Erbringung eines Leistungsnachweises erforderlich, der bei erfolgreicher
Ablegung mit 5 ECTS bewertet wird. Somit werden für das praktische
Studiensemester 30 ECTS erbracht.
Die
Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbenen Kenntnissen, zu
denen eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit rechnet, wird in § 5
ASPO geregelt und ist mittels Antragsformular schriftlich beim
Praktikantenbeauftragten der Fakultät zu beantragen und von der
Prüfungskommission zu beschließen. 
 Zusätzlich dazu gilt: 
 - Das
     praktische Studiensemester dient dazu, die in den Lehrveranstaltungen an
     der Hochschule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der
     Unternehmenspraxis anzuwenden und zu vertiefen. 
 
 - Es
     erfolgt keine Anrechnung einer Berufsausbildung auf das praktische
     Studiensemester. Die Anrechnung einer dreijährigen hauptberuflichen
     Tätigkeit nach einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester
     ist möglich, sofern Gleichwertigkeit mit dem Ausbildungsplan des
     praktischen Studiensemesters gegeben ist. 
 
 - Eine
     Anrechnung als Praktikum ist generell unzulässig, wenn der/die Studierende
     an der Hochschule München im Bachelorstudiengang in einem Theoriesemester
     eingeschrieben ist und zugleich neben dem Bachelorstudium einer
     Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags (z.B. Werkstudententätigkeit)
     nachgeht. Dies liegt darin begründet, dass es sich nicht um einen
     berufsbegleitenden Studiengang handelt. Hierüber werden die Studierenden
     auch in der Einführungsveranstaltung zum Praktikum informiert.
 
 - Zu
     jedem Praktikumsverhältnis ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages
     vorgeschrieben, in dem Dauer, Einsatz sowie Ausbildungsziele festgelegt
     sind. Der Praktikumsvertrag ist vor Aufnahme des Praktikums vom
     Praktikantenbeauftragten zu genehmigen.
 
 - Jede/r
     Praktikant/in muss einen umfassenden Bericht über seine/ihre praktische
     Tätigkeit erstellen. Dieser Bericht sowie die Inhalte des Praktikums
     werden durch eine/n Praktikumsbetreuer/in bewertet. Der/Die Praktikant/in
     wird von einer Professorin bzw. einem Professor der Fakultät persönlich
     betreut. Dabei erfolgt in der Regel auch ein Besuch am Arbeitsplatz durch
     den/die betreuende/n Professor/in. Hier werden Gespräche mit dem/der
     Praktikanten/in sowie den Ausbildern/innen geführt und die Ergebnisse
     protokolliert.
 
 - Die
     erfolgreiche Ableistung eines den formellen und materiellen Vorschriften
     des Studienplanes entsprechenden praktischen Studiensemesters geht allen
     von Studierenden eingegangen vertraglichen Vereinbarungen mit Arbeitgebern
     vor, die keinesfalls dazu führen dürfen, dass z.B. aus finanziellen
     Gründen hier auf eine Ableistung des praktischen Studiensemesters
     verzichtet wird.